05 von 11 · Wohnen & Stadtentwicklung
Wohnen ist keine Ware
70 Quadratmeter kosten rund 900 Euro kalt. Bei größeren Bauprojekten auf städtischem Grund setzen wir 30 Prozent Sozialwohnungen durch.
Warum das wichtig ist
Die Kaltmiete in Oldenburg liegt 2026 laut Immobilienportalen bei durchschnittlich rund 13 Euro pro Quadratmeter – und steigt weiter. Eine 70-Quadratmeter-Wohnung kostet damit rund 900 Euro kalt. Für viele Oldenburger Familien und Alleinstehende ist das kaum noch tragbar. Gleichzeitig entwickelt die Stadt das Fliegerhorst-Gelände – ein riesiges Potenzial für bezahlbaren Wohnraum, das bislang vor allem durch Skandale aufgefallen ist.
Was wir fordern
8 Forderungen5.130 % Sozialwohnungsquote bei NeubauprojektenWir fordern, dass die Stadt Oldenburg bei allen neuen größeren Bauprojekten auf städtischem Grund eine Quote von mindestens 30 % sozialem Wohnungsbau mit dauerhafter Mietpreisbindung durchsetzt. Wohnen ist keine Ware – es ist eine Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Leben.
Wir fordern, dass die Stadt Oldenburg bei allen neuen größeren Bauprojekten auf städtischem Grund eine Quote von mindestens 30 % sozialem Wohnungsbau mit dauerhafter Mietpreisbindung durchsetzt. Wohnen ist keine Ware – es ist eine Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Leben.
5.2Genossenschaftlichen Wohnungsbau aktiv fördernWir fordern mehr Unterstützung für die Gründung von Wohnungsbaugenossenschaften durch günstige Grundstücksvergabe, unbürokratische Beratung und schnelle Genehmigungsverfahren. Genossenschaften sind der fairste Weg zu dauerhaft bezahlbarem Wohnraum.
Wir fordern mehr Unterstützung für die Gründung von Wohnungsbaugenossenschaften durch günstige Grundstücksvergabe, unbürokratische Beratung und schnelle Genehmigungsverfahren. Genossenschaften sind der fairste Weg zu dauerhaft bezahlbarem Wohnraum.
5.3Leerstand aktivieren: Instandsetzungsgebot nutzenWohnraum, der verfällt oder ungenutzt bleibt, fehlt den Menschen. Wir prüfen und nutzen das städtebauliche Instandsetzungs- und Modernisierungsgebot (§ 177 BauGB), um vernachlässigte Wohngebäude wieder bewohnbar zu machen. Für ein echtes Zweckentfremdungsverbot fehlt in Niedersachsen bislang die landesrechtliche Grundlage; wir fordern das Land auf, sie zu schaffen.
Wohnraum, der verfällt oder ungenutzt bleibt, fehlt den Menschen. Wir prüfen und nutzen das städtebauliche Instandsetzungs- und Modernisierungsgebot (§ 177 BauGB), um vernachlässigte Wohngebäude wieder bewohnbar zu machen. Für ein echtes Zweckentfremdungsverbot fehlt in Niedersachsen bislang die landesrechtliche Grundlage; wir fordern das Land auf, sie zu schaffen.
5.4Innenentwicklung vor AußenversiegelungWir priorisieren die Nutzung bestehender Bauflächen, bevor neue Flächen am Rand versiegelt werden: Die „Grüne Lunge Weißenmoor“ bleibt geschützt, den Bau der „Planstraße I“ – der geplanten Fliegerhorst-Entlastungsstraße zwischen Fliegerhorst-Quartier und Ammerländer Heerstraße im B-Plan-Gebiet N-777 G – lehnen wir ab. Statt neuer Asphaltflächen nutzen wir das vorhandene Netz. Denkmalgeschützte Bestandsgebäude wie das Offizierskasino werden für altersgerechtes und inklusives Wohnen umgenutzt.
Wir priorisieren die Nutzung bestehender Bauflächen, bevor neue Flächen am Rand versiegelt werden: Die „Grüne Lunge Weißenmoor“ bleibt geschützt, den Bau der „Planstraße I“ – der geplanten Fliegerhorst-Entlastungsstraße zwischen Fliegerhorst-Quartier und Ammerländer Heerstraße im B-Plan-Gebiet N-777 G – lehnen wir ab. Statt neuer Asphaltflächen nutzen wir das vorhandene Netz. Denkmalgeschützte Bestandsgebäude wie das Offizierskasino werden für altersgerechtes und inklusives Wohnen umgenutzt.
5.5Fliegerhorst-Entwicklung transparent und sozial gestaltenDas Fliegerhorst-Gelände bietet die größte stadtentwicklungspolitische Chance Oldenburgs. Wir fordern: vollständige Aufklärung der bisherigen Missstände, einen öffentlichen Beteiligungsprozess für die künftige Nutzung und einen verbindlichen Anteil von mindestens 30 % an bezahlbarem Wohnraum im Gesamtkonzept. Dazu gehört eine erneute Untersuchung des Bodens sowie ein verbindlicher Sanierungsfahrplan mit klaren Fristen für die belasteten Flächen (PAK- und Asbest-Funde).
Das Fliegerhorst-Gelände bietet die größte stadtentwicklungspolitische Chance Oldenburgs. Wir fordern: vollständige Aufklärung der bisherigen Missstände, einen öffentlichen Beteiligungsprozess für die künftige Nutzung und einen verbindlichen Anteil von mindestens 30 % an bezahlbarem Wohnraum im Gesamtkonzept. Dazu gehört eine erneute Untersuchung des Bodens sowie ein verbindlicher Sanierungsfahrplan mit klaren Fristen für die belasteten Flächen (PAK- und Asbest-Funde).
5.6Schutz vor VerdrängungWir fordern strengere städtische Regelungen gegen spekulative Aufkäufe von Mietshäusern. Die GSG Oldenburg als städtische Wohnungsgesellschaft wird verpflichtet, Neuvermietungen vorrangig an einkommensschwache Haushalte durchzuführen.
Wir fordern strengere städtische Regelungen gegen spekulative Aufkäufe von Mietshäusern. Die GSG Oldenburg als städtische Wohnungsgesellschaft wird verpflichtet, Neuvermietungen vorrangig an einkommensschwache Haushalte durchzuführen.
5.7Stadtteile als Lebensräume entwickelnWir wollen lebendige Quartiere mit nahgelegener Grundversorgung, Begegnungsorten und sicheren öffentlichen Räumen. Für jeden Stadtteil soll es einen öffentlich zugänglichen Quartierstreff geben – als physischen Ort der Begegnung. Sichere und saubere öffentliche Räume gehören dazu – präventiv gedacht: gute Beleuchtung, einsehbare Wege, belebte Plätze und die schnelle Beseitigung gemeldeter Mängel.
Wir wollen lebendige Quartiere mit nahgelegener Grundversorgung, Begegnungsorten und sicheren öffentlichen Räumen. Für jeden Stadtteil soll es einen öffentlich zugänglichen Quartierstreff geben – als physischen Ort der Begegnung. Sichere und saubere öffentliche Räume gehören dazu – präventiv gedacht: gute Beleuchtung, einsehbare Wege, belebte Plätze und die schnelle Beseitigung gemeldeter Mängel.
5.8Barrierefreie StadtAlle öffentlichen Gebäude, Bushaltestellen und zentralen Fußwege werden nach einem verbindlichen Plan bis 2030 vollständig barrierefrei gestaltet. Barrierefreiheit ist kein Luxus – sie ist ein Menschenrecht.
Alle öffentlichen Gebäude, Bushaltestellen und zentralen Fußwege werden nach einem verbindlichen Plan bis 2030 vollständig barrierefrei gestaltet. Barrierefreiheit ist kein Luxus – sie ist ein Menschenrecht.
